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Anlage 5 - Ärztliche Untersuchung

Informationen zur ärztlichen Untersuchung

Von Michael Oebel
25. März 2024

Die ärztliche Untersuchung soll dazu dienen gesundheitliche Anhaltspunkte aufzudecken, die möglicherweise eine Fahreignung ausschließen können.

Es ist nicht die Aufgabe des Arztes diese Anhaltspunkte zu bewerten. Dies erfolgt durch den Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde. Entsprechend müssen alle Ärzte, die eine Bescheinigung nach Anlage 5 ausstellen, alle Befunde auf der Bescheinigung vermerken, die grundsätzlich zu einer Einschränkung der gesundheitlichen Eignung führen können. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob es sich um eine medikamentös eingestellte Erkrankung handelt oder aber die Erkrankung erst im Rahmen der Untersuchung aufgefallen ist.

Eine Übersicht über die wichtigsten Erkrankungen, die gemäß Fahrerlaubnisverordnung Eignungszweifel auslösen können, finden Sie in der Anlage 4 zur FeV.

Die häufigsten Diagnosen die aufgeführt werden müssen sind:

  • Bluthochdruck,

  • Herzrhythmusstörungen,

  • Blutzuckerprobleme,

  • Tragen von Hörgeräten.

Die Bescheinigung und nähere Informationen zu der erforderlichen Untersuchung finden Sie in Anlage 5 zur FeV.

Üblicherweise versuchen wir den erhobenen Befund so zu beschreiben, dass die Fahrerlaubnisbehörde einschätzen kann, ob eine weiterführende Begutachtung erfolgen sollte oder nicht. Denn hierfür kann es ggf. hilfreich sein, wenn Sie zur Untersuchung Befunde der behandelnden Fachärzte mitführen, wenn Sie eine entsprechende Erkrankung haben, oder nicht sicher wissen ob die Erkrankung relevant ist. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch zu dem aus unserer verkehrsmedizinischen Sicht sinnvollen weiteren Vorgehen.

Untersuchungsumfang:

  • Ausführliche Anamnese

  • körperliche Untersuchung (u. a. Abhören Herz und Lunge, Gleichgewichtstest, Koordinationstest)

  • Hörtest mittels Audiometer über 10 Frequenzen

  • Urintest auf Zucker, Eiweiße, Zellen im Urin (sogenannter Urinstatus)

  • Blutuntersuchung auf rein freiwilliger Basis zum Zwecke unserer Qualitätssicherung (Leberwerte, Nierenwerte, Langzeitblutzucker)

Der Untersuchungsumfang ist standardisiert, um vergleichbare und verlässliche Ergebnisse über alle bei uns durchgeführten Untersuchungen gewährleisten zu können. Entsprechend machen wir mit Ausnahme der Blutuntersuchung keine Ausnahmen von dem vorgegebenen Untersuchungsumfang.

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