Sie erhalten bei uns zwei Ausfertigungen Ihrer Bescheinigungen nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung:
1. Elektronische Bescheinigung
Die elektronische Bescheinigung wird Ihnen über unsere elektronische Akte zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um ein PDF-Dokument, welches von uns mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben wurde.
Die Elektronische Signatur behält Ihre Gültigkeit solange keine Veränderungen an der Datei vorgenommen werden.
Damit hat diese Bescheinigung grundsätzlich den Status eines im Original unterschriebenen Dokuments. Bitte denken Sie daran, dass Sie die Bescheinigung ebenfalls elektronisch der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen. Nur in der elektronischen Form kann die qualifizierte elektronische Signatur auf Echtheit und das Dokument auf geprüft und ausgeschlossen werden, dass das Dokument verändert wurde.
2. Papierhafte Bescheinigung
Da einige Fahrerlaubnisbehörden elektronische Bescheinigungen nicht annehmen, stellen wir immer zusätzlich auch eine papierhafte Bescheinigung aus. Diese geht Ihnen üblicherweise per Post zu und kann wie gewohnt der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.